Erkundung Hilfeleistung
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Einsatzbericht:
Am späten Freitagabend wurde die Wehrführung zur Erkundung mehrerer feststeckender Fahrzeuge infolge von Glatteisbildung auf der L370 zwischen Hargarten und Brotdorf alarmiert. Da sich die Anfahrt aufgrund der extremen Straßenverhältnisse als sehr schwierig gestaltete, wurde zusätzlich der Wehrführer der Stadt Merzig alarmiert, um die Gefahrenstelle von der entgegengesetzten Seite aus zu erkunden.
Erst nach mehr als 45 Minuten konnte die Einsatzstelle erreicht werden. Vor Ort wurden rund 30 Fahrzeuge vorgefunden, die aufgrund der Glätte weder vor- noch zurückfahren konnten. Zudem war ein LKW in die Leitplanke gerutscht.
Nach einer fußläufigen Kontrolle aller Fahrzeuge konnte festgestellt werden, dass alle betroffenen Personen wohlauf waren. Nach dem Abstreuen der Fahrbahn durch den Landesbetrieb für Straßenbau wurde die Straße schrittweise wieder befahrbar gemacht. Die zum Teil bereits seit mehreren Stunden festsitzenden Fahrzeuge konnten ihre Fahrt anschließend fortsetzen.
Im Einsatz waren der Wehrführer der Stadt Merzig sowie der Wehrführer der Gemeinde Beckingen.
Ebenfalls im Einsatz waren das DRK Reimsbach-Oppen-Erbringen und der Einsatzleiter Rettungsdienst. Nach dem Eintreffen begaben sich die Einsatzkräfte fußläufig in Richtung Brotdorf, wurden jedoch beim Erreichen des ersten Fahrzeugs darüber informiert, dass eine Betreuung der betroffenen Fahrzeuginsassen nicht mehr erforderlich sei. In der Folge versorgte das DRK den Streudienst sowie eingesetzte Einsatzkräfte mit Heißgetränken und kleinen Snacks.


Einsatzkräfte vor Ort:
Wehrführung
Feuerwehr – Merzig

FL Merzig 0/10
Rettungsdienst

Rettung Saar 30-88
Polizei

DRK Deutsches Rotes Kreuz | Landkreis Merzig-Wadern

RK Merzig-Wadern 0/10

RK Beckingen 3/18
Kartenansicht:
Die Einsatzkarte zeigt nur die Mitte eines Straßensegmentes, nicht die genaue Einsatzstelle!Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr! Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.

