Skip to content
Facebook Instagram WhatsApp
Search
+49 6835 55-0
Kontakt
Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Beckingen
  • Start
  • AktuellesExpand
    • Einsätze
    • Einsatzstatistik
    • Berichte
    • Termine
  • Ihre FeuerwehrExpand
    • Über uns
      • Aufgaben
      • Organisation
      • Führung
      • Jugendfeuerwehr
      • Einsatzabteilung
      • Altersabteilung
      • Fachbereiche
      • Sondereinheiten
      Löschbezirke
      • LB1 Beckingen
      • LB2 Düppenweiler
      • LB3 Reimsbach
      • LB4 Haustadt
      • LB5 Honzrath
      • LB6 Oppen
      • LB7 Erbringen
      • LB8 Saarfels
      • LB9 Hargarten
      Technik
      • Fahrzeuge
  • Bürgerinformationen
  • Mitmachen
Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Beckingen

Feuer - Was passiert danach?

Ein Brand zu Hause ist ein Schock. Ihre Feuerwehr hat das Feuer gelöscht – aber viele Fragen bleiben:
Kann ich wieder in die Wohnung? Wen muss ich informieren? Wer hilft mir weiter?


Die folgenden Hinweise sollen Ihnen eine erste Orientierung geben. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung oder Auskunft Ihrer Versicherung.

    1. Sicherheit und Gesundheit haben Vorrang
      • Betreten Sie die Brandstelle erst, wenn Feuerwehr oder Polizei dies ausdrücklich erlauben. Gebäude können einsturzgefährdet sein, es können noch Glutnester oder giftige Rauchgase vorhanden sein.
      • Vermeiden Sie verrußte Räume, solange diese nicht ausreichend gelüftet wurden. Halten Sie Kinder, ältere Menschen und Haustiere fern.
      • Bei Unwohlsein, Reizhusten, Atemnot oder Kopfschmerzen nach einatmen von Rauchgas, wenden Sie sich umgehend
        • an Ihren Hausarzt
        • an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117)
        • in akuten Notfällen wählen Sie den Notruf 112
    2. Wichtige Schritte direkt nach dem Einsatz
      • Freigabe abwarten! Fragen Sie Feuerwehr und Polizei, ob
        • Sie die Wohnung bzw. das Haus wieder betreten dürfen
        • Strom, Gas und Wasser abgeschaltet wurden
        • besondere Gefahren (z. B. Einsturzgefahr, Schadstoffe) bestehen
    3. Unterkunft organisieren
      • Ist Ihre Wohnung unbewohnbar, suchen Sie zunächst Unterkunft bei Familie oder Freunden.
      • Falls das nicht möglich ist, kann die Gemeindeverwaltung (Ortspolizeibehörde) bei der vorübergehenden Unterbringung unterstützen.
    4. Versicherung schnell informieren
      • Damit Schäden von Versicherungen übernommen werden können, müssen diese möglichst schnell gemeldet werden.
      • Je nach Situation kommen verschiedene Versicherungen infrage
        • Hausratversicherung: Schäden an Möbeln, Kleidung, Elektrogeräten und persönlichen Gegenständen
        • Wohngebäudeversicherung: Schäden am Gebäude (Mauern, Dach, Fenster, Leitungen etc.)
        • Privathaftpflichtversicherung: Schäden an fremden Eigentum (zum Beispiel die Mietwohnung)
      • Wichtig
        • Melden Sie den Schaden so früh wie möglich – idealerweise unmittelbar nach den Löscharbeiten. Viele Versicherer verlangen eine „unverzügliche“ Schadensmeldung.
        • Nehmen Sie vor größeren Aufräum- oder Sanierungsarbeiten Kontakt zur Versicherung auf.
        • Entsorgen Sie nichts, bevor der Schaden dokumentiert ist (Fotos, Liste der beschädigten Gegenstände, ggf. Besuch eines Gutachters).
    5. Speziell für Mieterinnen und Mieter
      • Informieren Sie sofort Ihren Vermieter/Ihre Vermieterin bzw. die Hausverwaltung. Nur diese können wichtige Entscheidungen zu Gebäude, Handwerkern und Gebäudeversicherung treffen.
      • Dokumentieren Sie Ihre eigenen Schäden (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte) und melden Sie diese Ihrer Hausratversicherung.
      • Tür aufgebrochen? Fenster beschädigt? In der Regel trägt zunächst der Eigentümer/die Eigentümerin bzw. der Vermieter/die Vermieterin die Kosten für die Reparatur der Wohnungstür oder Haustür. Er/Sie kann ggf. prüfen, ob das Geld von Dritten (z. B. Versicherungen) zurückgefordert werden kann.
      • Beginnen Sie keine eigenmächtigen baulichen Veränderungen (z. B. Wanddurchbrüche, Austausch von Fenstern), ohne den Vermieter/die Vermieterin einzubeziehen – das kann später zu Problemen führen.
    6. Speziell für Eigentümerinnen und Eigentümer
      • Wohngebäudeversicherung kontaktieren:
        • Schaden telefonisch oder online melden
        • Versicherungsnummer bereithalten und Einsatznummer von Feuerwehr/Polizei notieren
        • Hausratversicherung (falls vorhanden) informieren
    7. Aufräumen und Sanierung
      • Vor Beginn zuerst mit der Versicherung abstimmen und auf deren Freigabe warten
      • Brandrückstände bestehen oft aus giftigen und reizenden Stoffen. Schon kleinflächige Rußschäden können gesundheitlich problematisch sein.
      • Nur mit Schutzausrüstung arbeiten: FFP2-/Feinstaubmaske, Handschuhe, alte Kleidung (später separat waschen oder entsorgen).
      • Nicht trocken fegen oder „normal“ staubsaugen. Dabei werden Ruß und Feinstaub aufgewirbelt und können eingeatmet werden.
      • Zuerst Zugangswege sichern: Flur und Treppenhaus reinigen bzw. mit Folie und feuchten Tüchern auslegen, damit Ruß nicht in unbelastete Räume verschleppt wird.
      • Lebensmittel wegwerfen, wenn sie mit Rauch oder Ruß in Kontakt gekommen sind.
      • Elektrogeräte nur durch Fachleute prüfen lassen – insbesondere, wenn sie sichtbar verrußt oder nass geworden sind.
      • Bei größeren Schäden beauftragen Sie ggf. eine Fachfirma für Brandschadensanierung.
    8. Behörden und weitere Ansprechpartner
      Je nach Schadenslage können zusätzlich folgende Stellen wichtig werden:
      • Bauaufsichtsbehörde (über Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung): wenn Fragen zur Standsicherheit oder Nutzung des Gebäudes bestehen.
      • Bezirksschornsteinfeger: zur Kontrolle von Schornstein, Kamin oder Heizungsanlage.
      • Energieversorger (Strom/Gas/Fernwärme): zur sicheren Wiederinbetriebnahme abgetrennter Versorgungsleitungen.
    9. Psychische Unterstützung („Erste Hilfe für die Seele“)
      Ein Brand ist häufig auch psychisch sehr belastend. Schlafstörungen, Angst oder Hilflosigkeit sind nach so einem Ereignis völlig normale Reaktionen. Sie müssen damit nicht alleine bleiben.
      Im Saarland gibt es die Notfallseelsorge & Krisenintervention Saarland e. V., die in akuten Krisen unterstützt und häufig über Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei hinzugezogen wird. Weitere Informationen: https://www.psnv-saarland.de

      Deutschlandweit steht außerdem die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 kostenfrei und anonym zur Verfügung.

Hinweis:
Diese Bürgerinformation wurde nach bestem Wissen zusammengestellt und orientiert sich an Empfehlungen von Feuerwehren, Behörden und Versicherern. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung, Ihren Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung oder eine Rechtsberatungsstelle.

Rechtliches
  • Kontaktformular
  • Datenschutz / Impressum
  • Anmelden
Weiterführende Informationen
  • Gemeinde Beckingen
  • Landkreis Merzig-Wadern
  • Landesfeuerwehrschule des Saarlandes

Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Beckingen
Bergstraße 48
66701 Beckingen
Telefon: +49 6835 55-0

© 2026 Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Beckingen

Stellen Sie eine Frage

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

Teilen

Scroll to top
  • Start
  • Aktuelles
    • Einsätze
    • Einsatzstatistik
    • Berichte
    • Termine
  • Ihre Feuerwehr
    • Über uns
      • Aufgaben
      • Organisation
      • Führung
      • Jugendfeuerwehr
      • Einsatzabteilung
      • Altersabteilung
      • Fachbereiche
      • Sondereinheiten
      Löschbezirke
      • LB1 Beckingen
      • LB2 Düppenweiler
      • LB3 Reimsbach
      • LB4 Haustadt
      • LB5 Honzrath
      • LB6 Oppen
      • LB7 Erbringen
      • LB8 Saarfels
      • LB9 Hargarten
      Technik
      • Fahrzeuge
  • Bürgerinformationen
  • Mitmachen
Search