Die Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für den Brandschutz und die Technische Hilfe in der Gemeinde Beckingen, die zuletzt im Jahr 2015 erfolgte, ist nun wieder erforderlich.
Mit der Aktualisierung wurde der Branddirektor a. D. Dr. Roland Demke beauftragt.
Zu einer ersten Zusammenkunft mit ihm als Auftaktveranstaltung trafen sich die Wehrführungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Beckingen im Sitzungssaal des Rathauses. Mit dabei waren auch die Fraktionsvorsitzenden, sowie die beiden Sachbearbeiterinnen Sandra Porten und Saskia Klaß.
Wehrführer Andreas Michely nahm die Begrüßung vor und betonte: „Ich hoffe auf einen guten Austausch. Es wird eine intensive Zeit.“
Bürgermeister Thomas Collmann schloss sich an. Er wies darauf hin, dass die Gemeinden nach § 3 des Saarländischen Brandschutzgesetzes verpflichtet sind, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Technische Hilfe zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Auf dieser Grundlage ist eine leistungsfähige Feuerwehr entsprechend dem örtlichen Bedarf aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Brandschutzpläne bilden die wesentliche Grundlage für Entscheidungen über die Größe, Ausstattung und Organisation einer kommunalen Feuerwehr.
„In Vorgesprächen habe ich Dr. Demke kennengelernt. Ich denke wir haben den richtigen Mann. Er wird heute den Führungskräften seine Vorgehensweise bei der Erstellung des neuen Bedarfs- und Entwicklungsplanes vorstellen.“
Demke war leitender Branddirektor sowie langjähriger Leiter der Berufsfeuerwehr Saarbrücken und der Landesfeuerwehrschule des Saarlandes. Darüber hinaus gehörte er als Mitglied verschiedenen Feuerwehrgremien und -verbänden auf nationaler Ebene an. Er hat die Grundlagen der Brandschutzbedarfsplanung im Saarland maßgeblich geprägt und in den vergangenen Jahren als Leiter der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg die Einführung der Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern intensiv begleitet.
„Ich will Sie motivieren, intensiv mitzuarbeiten“, sagte er und erläuterte das Verfahren. Zur Erfassung der notwendigen Daten werden Fragebögen (Checklisten) an die einzelnen Löschbezirke gesandt, vorliegende Einsatzberichte, Pläne und Unterlagen ausgewertet. Dabei geht es unter anderem um Gefährdungs-, Risiko- und Personalanalysen, die technische Ausstattung, Erreichbarkeit, Anzahl und Zustand der Sirenen. Bezüglich der Feuerwehrgerätehäuser, Fahrzeuge usw. erfolgen Termine mit der Wehrführung und den Löschbezirken vor Ort. Der Entwurf des Bedarfs- und Entwicklungsplanes wird dann erstellt und der Gemeinde vorgelegt. Bis zur zeitintensiven Fertigstellung sind 12 Monate vorgesehen.

