VU mit eingeklemmter Person(en)
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Einsatzbericht:
Am Sonntagabend wurden die Löschbezirke Reimsbach, Honzrath, Erbringen sowie der Einsatzleitwagen des LB Düppenweiler zu einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person auf die L156 zwischen Erbringen und Reimsbach alarmiert. Ein Auto kam aus noch ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab, kollidierte mit einem Brückengeländer, drehte sich und kam im Graben zum Stehen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde einer der vier Insassen aus dem Fahrzeug geschleudert und erlitt lebensgefährliche Verletzungen.
Die Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle ab und unterstützte den Rettungsdienst bei der Versorgung und Betreuung der Verletzten. Zudem wurde der Brandschutz sichergestellt und die Einsatzstelle großräumig ausgeleuchtet. Die Notfallseelsorge wurde hinzugezogen, um die rund 15 Betroffenen und Angehörigen zu betreuen. Drei Insassen wurden mit Rettungstransportwagen in umliegende Krankenhäuser gebracht. Leider verstarb der schwerverletzte 16-Jährige später im Krankenhaus.
Im weiteren Einsatzverlauf löste der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) die Feuerwehr bei der Vollsperrung ab und sperrte die Strecke mittels Absperr-Baken. Die Polizei beauftragte einen Verkehrsgutachter zur Klärung des Unfallhergangs, bevor das Unfallfahrzeug geborgen werden konnte.
Eingesetzte Kräfte:
Rund 50 Einsatzkräfte der Feuerwehr
3 Rettungswagenbesatzungen
1 Notarzteinsatzfahrzeug
3 Notfallseelsorger
6 Polizisten
2 Mitarbeiter des LfS
Einsatzkräfte vor Ort:
Wehrführung
LB3 Reimsbach

FL Beckingen 3/42

FL Beckingen 3/51

FL Beckingen 3/63

FL Beckingen 3/22
LB5 Honzrath
LB7 Erbringen
ELW Beckingen
Rettungsdienst

Notarzt Merzig

RW Merzig

RW Erbringen
Polizei

Abschleppunternehmen

Kartenansicht:
Die Einsatzkarte zeigt nur die Mitte eines Straßensegmentes, nicht die genaue Einsatzstelle!
Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.






